Kosten

Wer trägt die Kosten für eine Psychotherapie?

Psychotherapie für Erwachsene:

Als von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene Therapeuten rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. Es entstehen Ihnen für die ambulante Psychotherapie somit keine Kosten.

Ihre Krankenkasse setzt jedoch eine gute Motivation und Mitarbeit von Ihrer Seite voraus, dazu gehört u. a. Termine pünktlich und regelmäßig einzuhalten.

Der Antrag auf Kostenübernahme der Therapie wird von uns bei Ihrer Krankenkasse gestellt, nachdem die Entscheidung zur Psychotherapie sowohl von Ihrer als auch von unserer Seite getroffen wurde. Die dazu notwendigen Antragsformulare werden frühestens am Ende des ersten Vorgespräches ausgefüllt.

Bei einem Erstantrag werden zunächst 25 Einzelsitzungen a 50 Minuten beantragt, wobei später die Möglichkeit einer Verlängerung bis zu 80 Sitzungen besteht.

Sonstige Leistungen: Die Krankenkassen übernehmen selbstverständlich nur die Kosten für die Behandlung eines Störungsbildes, das krankheitswertig ist. Eine Ehe- oder Paartherapie, ebenso auch Beratungsgespräche gehören nicht dazu und müssen von Ihnen bezahlt werden.

Die Behandlung mit Hilfe der Klinischen Hypnose wird zurzeit noch nicht ausreichend von den Krankenkassen honoriert, sodass Sie hier Zuzahlungen leisten müssen.

Private Krankenversicherungen:

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Nach den ersten fünf Sitzungen stellen wir dann einen ausführlichen Antrag auf die Kostenübernahme der gesamten Therapie.

 

Psychotherapie Kinder und Jugendliche:

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten:

Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Dorle Kliche hat eine Privatpraxis. Daher kann sie nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

In begründeten Einzelfällen können die Kosten für eine Psychotherapie dennoch auf dem Wege der Kostenerstattung erstattet werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte einfach an uns oder direkt an Ihre Krankenkasse. Einen sehr guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren liefert auch die aktuelle -Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer, die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Privatversicherte Patientinnen und Patienten:

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Nach den ersten fünf Sitzungen stellen wir dann einen ausführlichen Antrag auf die Kostenübernahme der gesamten Therapie.